Urteil vom Landgericht Köln - 90 O 31/08

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 92,43 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 39,00 € zu zahlen.

II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Berufung wird zugelassen.


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