Urteil vom Landgericht Köln - 24 S 19/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 123 C 56/08 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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