Urteil vom Landgericht Köln - 23 S 6/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.11.2007, Az. 118 C 266/06, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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