Urteil vom Landgericht Köln - 29 O 97/08

Tenor

1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.219,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, aus 107,35 € seit dem 30.09.2007, aus 1.044,90 € seit dem 17.10.2007, aus 579,61 € seit dem 21.11.2007, aus 564,72 € seit dem 15.12.2007, aus 372,72 € seit dem 05.01.2008, aus 1.312,54 € seit dem 21.02.2008, aus 2.032,22 € seit dem 23.02.2008, aus 50,67 € seit dem 27.04.2008, aus 40,86 € seit dem 05.05.2008, aus 3.192,02 € seit dem 05.05.2008, aus 647,03 € seit dem 01.06.2008, aus 540,13 € seit dem 11.06.2008, aus 111,76 € seit dem 22.06.2008, aus 852,56 € seit dem 02.07.2008, aus 2.368,47 € seit dem 14.07.2008, aus 300,45 € seit dem 04.08.2008 und aus 2.101,21 € seit dem 23.09.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 % .

3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
23
24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.