Urteil vom Landgericht Köln - 4 O 602/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

  • 1. 62.888,01 € nebst  Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2008 zu zahlen.

  • 2. ab Januar 2008 bis August 2014 eine monatliche Rente in Höhe von 1.687,27 € zu zahlen, fällig jeweils am 3. Werktag eines Kalendermonats im Voraus.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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