Beschluss vom Landgericht Köln - 28 AR 10/08

Tenor

Der Beschwerde der Antragsteller vom 22.01.2009 gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts vom 16.01.2009 (Blatt 58 ff der Akte) wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.