Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 93/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 20.08.2008 – 23 C 24/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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