Vorbehaltsurteil vom Landgericht Köln - 90 O 78/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 258.348,02 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betragesabwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.


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