Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 348/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1.

an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2008, sowie

2.

25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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