Urteil vom Landgericht Köln - 85 O 6/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 54.085,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 24.09.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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