Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 135/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.10.2008 – 202 C 164/08 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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