Beschluss vom Landgericht Köln - 23 S 73/08

Tenor

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Beklagte.

Der Streitwert für die Berufung wird wie folgt festgesetzt:

Bis zum 18.07.2009 704 €

Seither Kosten des Rechtsstreits


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