Beschluss vom Landgericht Köln - 6 T 236/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 27.05.2009 – Az: 031 K 190/07-

wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 4.200 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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