Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 93/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 09.02.2009 – 1 C 454/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.361,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 sowie weitere 229,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten seit dem 04.12.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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