Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 77/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.038,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2008 sowie weitere 459,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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