Beschluss vom Landgericht Köln - 20 S 25/07

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (§ 91 a ZPO).

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 09.09.2009: 452,40 EUR

danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten


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