Urteil vom Landgericht Köln - 23 S 6/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.01.2009 – 146 C 306/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 360,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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