Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 435/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.738,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2008 abzgl. am 18.11.2008 gezahlter 448,- € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 603,93 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27% und die Beklagte zu 73%. Der Kläger trägt die Kosten für die Anrufung des unzuständigen Gerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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