Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 577/07

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, in eine Änderung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Verlagsvertrages vom 28. Januar 1988 dahingehend einzuwilligen, dass die Vergütung der Klägerin rückwirkend für den Zeitraum ab Beginn des Jahres 2004 bis zum Tage der Rechtskraft des Urteils sowie für die Zukunft um eine Vergütung von 2 % des Nettoladenverkaufspreises und – soweit ein solcher nicht ermittelt werden kann – um 4 % des Verlagserlöses (ohne MwSt.) erhöht wird.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.363,05 € für den Zeitraum des Jahres 2004 bis 2007 (einschließlich) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2008 zu zahlen.

  • 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 21 % und der Klägerin zu 79 % auferlegt.

  • 5. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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