Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 184/09

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 17.07.2009 – 67 C 17/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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