Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 302/08

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt,

an die Klägerin € 26.250,00 nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 12.9.2003 und weitere € 1.166 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.8.2008 sowie weitere 1.737,64 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2008 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Übertragung der von B am 12.9..2003 gezeichneten Beteiligung an der A GmbH & Co. KG im Nennwert von € 25.000,00 an die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorerwähnten Übertragung des Gesellschaftsanteils in Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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