Urteil vom Landgericht Köln - 33 O 172/09

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe

von 10.961,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.7.2009 zu zahlen. Bzgl. der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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