Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 220/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Verbindlichkeit gegenüber den Rechtsanwälten F und Collegen aus der Vorschussrechnung vom 15.08.2007 über 6.234,67 € freizustellen, abzüglich bereits mit Teilanerkenntnisurteil vom 09.07.2009 zuerkannter 3.381,69 €.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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