Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 10/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 203 C 185/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

I.

Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird auf das im Tenor genannte Urteil Bezug genommen, (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).


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