Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 436/08

Tenor

Die Berufung des Widerbeklagten und Berufungsklägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.11.2008 – 269 C 339/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß den §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO abgesehen. –


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