Beschluss vom Landgericht Köln - 9a OH 820/09

Tenor

Die Erinnerung des Antragstellers gegen den Kostenansatz des Landgerichts Köln vom 01.02.2010 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechung vom 02.02.2010 (Kassenzeichen ###) wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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