Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 192/10

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.7.2010 – 27 C 60/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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