Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 270/10

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 31.08.2010 – 65 C 33/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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