Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 142/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Amtsgerichts Köln vom 31.03.2009 (Az.: 224 C 296/08; Bl. 40 ff. d. A.) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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