Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 252/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.07.2009 (Az.: 123 C 179/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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