Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 135/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

24.02.2010 - 266 C 222/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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