Beschluss vom Landgericht Köln - 24 S 5/11

Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.01.2011 – Aktenzeichen 22 C 187/10 – als offensichtlich unbegründet gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Sie erhält Gelegenheit, hierzu binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen.


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