Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 716/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1. a) an die Klägerin zu 1) EUR 600,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen;

b) an die Klägerin zu 2) EUR 1.400,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen;

c) an die Klägerin zu 3) EUR 600,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen;

d) an die Klägerin zu 4) EUR 400,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen;

2. an die Klägerinnen zu gleichen Teilen einen Betrag in Höhe von EUR 2.380,80 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2011 zu zahlen;

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerinnen zu 1), 3) und 4) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerinnen zu 1), 3) und 4) vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.