Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 619/09

Tenor

Der Ein­spruch der Beklagten ge­gen das Ver­säum­nis­ur­teil des Landgerichts Köln vom 11.10.2010 (Ak­ten­zei­chen: 22 O 619/09) wird als un­zu­läs­sig ver­wor­fen.

Die Beklagte trägt auch die wei­te­ren Kos­ten des Rechts­streits.

Das Ur­teil ist vor­läu­fig vollstreck­bar.


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