Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 289/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.8.2009 – 263 C 88/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.