Urteil vom Landgericht Köln - 21 O 763/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.236,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 36.900,36 Euro seit dem 05.05.2010, aus einem Betrag in Höhe von 4.561,04 Euro seit 10.09.2010 und aus einem Betrag in Höhe von 3.774,85 Euro seit 23.11.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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