Urteil vom Landgericht Köln - 91 O 87/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.358.311,50 nebst Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat seit dem 1.8.2007 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe der Gouache „X“ von O, gemalt auf elfenbeinfarbenem Bütten 41,5 x 31,7 cm, unter Glas gerahmt, unten rechts schwarz monogrammiert und datiert „F.L. 13“.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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