Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 953/10

Tenor

1.               Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

              zu unterlassen, folgende Äußerungen zu verbreiten:

a)               „sie selbst habe eine Affäre mit dem Wettermoderator durchlebt. Und könne bestätigen, dass er „ab und zu wirklich nicht zurechnungsfähig“ sei.“

b)               „Der Vorwurf: Die Frau behauptet, L habe sie bereits im Jahre 2001 in ihrer Wohnung nackt mit ihrem Bademantelgürtel an der Armatur der Dusche festgebunden. Dann soll er einen 50 Zentimeter langen Rohrstock aus seinem Koffer geholt und ihr damit auf den Po geschlagen haben.“

c)               „Der „Focus“ berichtet weiter, die Frau habe ihn mehrfach gebeten, damit aufzuhören. Aber angeblich wollte L nicht von ihr ablassen. Irgendwann sei ihr Kreislauf abgesackt. Erst daraufhin habe der Wettermoderator sie losgebunden und gesagt, dass es ihm leid tue.“

d)               „Nie zuvor sei L gewalttätig geworden, habe die Zeugin ausgesagt. In der Phase jedoch, als er sie schlug, sei er ein anderer gewesen.“

so wie im Rahmen des Artikels „Neue Vorwürfe gegen L“ im Onlineangebot anonymY.de vom 31.07.2010 geschehen.

2.               Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorprozessualen Vertretung in Höhe von EUR 596,30 freizustellen.

3.               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4.               Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung EUR 20.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages.


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