Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 105/10

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.03.2010 (Az.: 208 C 422/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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