Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 621/09

Tenor

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2010 (Aktenzeichen 22 O 621/09) wird als unzulässig verworfen.

 

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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