Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 210/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

       26.04.2010 – 142 C 445/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

       Die Revision wird zugelassen.


T A T B E S T A N D

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