Urteil vom Landgericht Köln - 6 S 267/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 09.11.2010 (108 C 144/10) wie folgt abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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