Urteil vom Landgericht Köln - 20 S 6/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.01.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – Az. 112 C 631/09 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Verbindlichkeit gegenüber der Rechtsanwaltssozietät F & Collegen aus der Rechnung vom 14.08.2007 über 3.822,88 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.200,00 € vorläufig abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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