Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 122/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 497,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2011 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, der Kläger leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.


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