Urteil vom Landgericht Köln - 37 O 445/10

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird gesamtschuldnerisch mit den Herren T und T1 verurteilt, an die Klägerin ab November 2010 jeweils monatlich zum Ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 1.833,-- € bis zum Erreichen des Gesamtbetrages in Höhe von 90.467,19 € - aus der Schenkung vom 19.12.2007 bis 74.370,-- € und alsdann aus der Schenkung vom 28.02.2005 bis 16.097,19 € - zu zahlen.

  • 2. Es wird ferner festgestellt, dass der Beklagte darüber hinaus verpflichtet ist, gesamtschuldnerisch mit den Herrn T und T1, an die Klägerin weiteren monatlichen Bedarf der Klägerin, welcher über den Betrag von 1.833,-- € hinausgeht, bis zum Erreichen des Gesamtbetrages in Höhe von 90.467,19 € - aus der Schenkung vom 19.12.2007 bis 74.370,-- € und alsdann aus der Schenkung vom 28.02.2005 bis 16.097,19 € - zu zahlen.

              Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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