Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 58/11

Tenor

Das Ver­säum­nis­ur­teil vom 14.6.2011 wird auf­ge­ho­ben. Die Klage wird ab­ge­wie­sen.

 

Die Kos­ten des Rechts­streits trägt der Klä­ger bis auf die der Be­klag­ten zur Last fal­len­den Kos­ten der Säum­nis.

 

Das Urteil ist gegen Si­cher­heits­leis­tung in Höhe von 110% des bei­zu­trei­ben­den Be­tra­ges vor­läu­fig voll­streck­bar.


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