Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 111/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 18.04.2011, 23 C 583/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 04.10.2010 zu TOP 4 ( Liquiditätsbeschluss ) wird für ungültig erklärt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Berufung des Klägers im übrigen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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