Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 444/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die

Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.


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