Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 121/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.04.2011, 204 C 263/10, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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