Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 313/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 08.08.2011 – 139 C 225/10 – aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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